AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Klaus Knüpfer Coaching und Seminare, Kirchberger Str. 29, 64823 Gross-Umstadt

 

Leider geht es nicht ganz ohne. Dies ist ein rechtlich abgesicherter Inhalt.

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters gemäß diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.  Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 1 Woche nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Coaching, Veranstaltungen und Seminare an. Diese können von Teilnehmern, „gemäß Ausschreibung“ besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Der Veranstalter gibt keine Garantien für den Erfolg jedes Teilnehmers. Heilungsversprechen werden weder gegeben noch garantiert.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung des Anmeldeformulars im Internet, formlos auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache (die schriftlich bestätigt wird).

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung eine Bestätigung, aus der weitere Informationen hervorgehen.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter  gegenstandslos erklärt werden. Bis 3 Wochen vor Seminartermin ist ein kostenfreier Storno möglich. Bis drei Tage vor Seminartermin werden 50% in Rechnung gestellt. Danach sind dem Veranstalter 100% zu erstatten, bzw. ist eine Ersatzperson zu stellen.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6 Der Veranstalter erstattet pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per bar am Seminartag oder Überweisung vorab seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3 Zahlungen sind in der Regel 2 Wochen vor Beginn des Seminares ohne jeden Abzug fällig. Nach Vereinbarung kann auch am Seminartag bezahlt werden.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist. Im Krankheitsfalle (Nachweis) oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

5.3 Die Seminare vermitteln einen Überblick über die Quantenheilung und deren Möglichkeiten. Die Teilnehmer lernen Möglichkeiten, die Quantenheilung mittels der 2 Punkt Methode selbst durchzuführen. Dadurch können Selbstheilungskräfte einer Person aktiviert werden oder der Allgemeinzustand kann sich verbessern. Dieser Effekt ist rein zufällig und es ist kein kausaler Zusammenhang zu den energetischen Methoden nachgewiesen. Die Seminare sind kein Ersatz für medizinische oder psyschologische Behandlungen. Der Seminaranbieter Klaus Knüpfer stellt keine Behauptung, Versprechen oder Garantien auf, dass die angebotenen Methoden irgendwelche Krankheiten heilen oder behandeln kann, dass sie zur Diagnose oder Behandlung spezieller Krankheiten geeignet ist oder zur Verschreibung oder Abraten von Medikamenten oder anderen Mitteln benutzt werden kann. Jede Person mit einer medizinischen Indikation wird dazu angehalten, sich in entsprechende medizinische Behandlung bei einem dafür ausgebildeten Arzt, Heilpraktiker oder sonstigen Therapeuten zu begeben.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.3 Der Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.4 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.